Vier gute Gründe für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft

Die DaF-DozentInnen-Initiative der VHS Stuttgart wurde im Juli 2016 gegründet. Wir organisierten Veranstaltungen und klärten über den Rechtsanspruch auf Urlaubsentgelt auf, nahmen an Demos teil und waren in Medienberichten zu sehen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat uns dabei personell, finanziell und ideell unterstützt. Sie gibt uns Rückenwind bei allen Aktivitäten. Passend zur Zeit der guten Vorsätze seien hier deshalb noch einmal vier gute Gründe für den Eintritt in eine Gewerkschaft aufgezählt.

Informationsmaterial der GEW

Foto: privat

Veranstaltung im GEW-Haus Stuttgart

Foto: (c) GEW

Transparent zum 01. Mai 2017

Foto: privat


Vier gute Gründe für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft

1. Berufshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung sind im Mitgliedschaftsbeitrag enthalten.

 

2. Beratung: Deine Gewerkschaft berät dich zu Rechtsfragen. Mitgliedern der GEW Baden-Württemberg steht zusätzlich die Telefon-Hotline für freie Lehrkräfte zur Verfügung.

 

3. Informationen und Veranstaltungen: Für freie Lehrkräfte gibt es 2018 erstmals die Möglichkeit, an einer Supervisionsgruppe in der GEW teilzunehmen. Mitglieder profitieren dabei von vergünstigten Teilnahmebeiträgen und können sich außerdem ihre Fahrtkosten erstatten lassen.

 

4. Rückenwind: Du unterstützt alle, die sich haupt- oder ehrenamtlich für bessere Arbeitsbedingungen und für bessere Bildung einsetzen. Damit stärkst du die Position der Freien Lehrkräfte an deinem Träger und überall!

 

Für mehr Informationen zur GEW-Mitgliedschaft und Beitrittsformular: hier lang.

Übrigens: Wenn du weitere Mitglieder wirbst, kannst du dir eine Prämie aussuchen - vom Wasserkocher bis zur Fahrradtasche.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Für freie Honorarlehrkräfte bietet sich eine Mitgliedschaft in der Bildungsgewerkschaft GEW oder in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di an. Der Monatsbeitrag orientiert sich am Einkommen, für Selbstständige beträgt er 0,55% des durchschnittlichen Monatsbruttos.
Für hauptberufliche (steuerpflichtige) Lehrkräfte ist eine Mitgliedschaft tatsächlich aber noch günstiger: Sie können die Mitgliedschaftsbeiträge in der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgabe absetzen.